Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermietung)

der der noneto.one, vertreten durch Uwe Hanicke und seinen Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und / oder Dienstleistungen der der noneto.one mieten, kaufen oder sonst in Anspruch nehmen:

 

1. Anwendungsbereich / Allgemeines:

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der noneto.one, Inhaber: Uwe Hanicke im weiteren noneto.one genannt und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder Dienstleistungen der noneto.one mieten, kaufen oder sonst in Anspruch nehmen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und noneto.one abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die noneto.one zum Gegenstand haben. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Angestellten oder bestellten Kooperationspartner der noneto.one sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden noneto.one von der Erfüllung geschlossener Verträge. Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe vor.

 

2. Vertragsabschluss, Angebote: 

Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

 

3. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und technischen Einrichtungen ausschließlich zu dem im Vertrag festgelegten Zweck zu verwenden.
  2.  Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt der Geschäftssitz der noneto.one, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich des Zubehörs unmittelbar nach Übernahme zu überzeugen. Spätere als bei Auslieferung oder Übergabe vorgebrachte Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen sind ausgeschlossen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren.

 

4. Techniker 

  1. Zur Anlieferung, Aufbau und Abbau, sowie falls einzelvertraglich vereinbart auch zur Bedienung, setzt noneto.one unter anderem auch externe Techniker bzw. Toningenieure ein.
  2. Sofern vertraglich zwischen noneto.one und dem Kunden nicht anders vereinbart, steht der Kunde zum Techniker oder Toningenieur in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker oder Toningenieur gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.
  3. Der Kunde setzt die Techniker vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese Informationspflichten sind im Schadensfall die noneto.one und die Techniker buw. Toningenieuere von jeder Haftung frei, sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.
  4. Setzt der Kunde die Techniker selbst als Tonleute ein, geschieht das aufgrund eines gesondert mit den Technikern zu schließendem Vertrag außerhalb der Rechtsbeziehungen zwischen noneto.one und dem Kunden.

 

5. Urheber- und Leistungsschutz 

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu erwerben. Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte besitzt und stellt noneto.one von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hergeleitet werden. Dies betrifft insbesondere auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.

 

 

6. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung 

  1. Mit der Übergabe der Mietsache geht bis zur Rücknahme der überlassenen Geräte die Gefahr auf den Kunden über. Dieser haftet auch insbesondere für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der überlassenen Geräte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, soweit nicht die überlassenen Geräte durch noneto.one oder seine bestellten Techniker oder Toningenieuer zum Veranstaltungsort gebracht werden.
  2. Während der Mietzeit gehen notwendige Reparaturen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden. Dieser ist verpflichtet, noneto.one unverzüglich von sämtlichen auftretenden Schäden schriftlich Anzeige (auch per E-Mail möglich) zu erstatten.
  3. Notwendige Reparaturen sind zwingend mit noneto.one abzustimmen und in jedem Falle fachmännisch auszuführen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen.
  5. Der Kunde haftet noneto.one für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die diesem durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer entstehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch mittelbare Folge- und Ausfallschäden, die noneto.one durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz bzw. Vermietungsausfälle).
  6. Anfallende Kosten für Reinigung, korrektes Aufwickeln der Kabel und Beseitigung äußerlicher Schäden (z.B. Kratzer) am zurückgelieferten Mietmaterial werden nicht unter 20,00 € berechnet.
  7. Der Kunde ist noneto.one gegenüber zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten.
  8. Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern.

 

7. Mietzeit, Verspätete Rückgabe

  1. Die vertraglich vereinbarte Mietzeit beinhaltet sowohl den Tag der Bereitstellung als auch den Tag der Rückgabe der Geräte.
  2. Für den Fall verspäteter Rückgabe haftet der Kunde noneto.one auch ohne Verschulden auf Ersatz sämtlicher Schäden, die diesem hierdurch entstehen (entgangener Gewinn bei Weitervermietung, Mietausfall). Mindestens schuldet der Kunde jedoch denjenigen Mietpreis, der für die Zeitspanne der geschuldeten und der tatsächlich erfolgten Rückgabe angefallen wäre.

 

8. Kündigung 

  1. Der Kunde ist unter Beachtung der Regelung in Pkt. b) jeder Zeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Für den Fall der Kündigung/Stornierung schuldet der Kunde noneto.one die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50 % des Leistungspreises bis 1 Tage vor Vertragsbeginn, 85 % des Leistungspreises bis am Übergabe-Tage zum Vertragsbeginn sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.
  3. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

 

9. Allgemeiner Haftungsausschluss 

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Kunde Verbraucher i.S.d. §13 BGB ist und Ansprüche aus Produkthaftung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht. Dies gilt auch für das eigene Verschulden etwaiger Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB haftet der Verwender auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).

 

10. Konkreter Haftungsausschluss 

  1. Der Kunde hat die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand übernommen. noneto.one übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dem Kunden durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen entstehen. Dies gilt gleichfalls für solche Schäden Dritter, die die Mietgegenstände nutzen.
  2. noneto.one übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der Techniker, wenn diese vom Kunden mit der Betreuung der zur Verfügung gestellten Geräte durch eigenen Vertrag z.B. wie unter Pkt. 4d beauftragt sind.
  3. Kann noneto.one durch nicht von ihr zu vertretende Umstände (Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen oder ähnliches) die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu.
  4. Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt noneto.one lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung von noneto.one für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- oder Tonmaterials beruhen, ist ausgeschlossen.
  5. Für die Fälle, in denen durch den Verwender schuldhaft Beschädigungen am überlassenen Film oder Datenmaterial entstehen oder dieses abhandenkommt beschränkt sich die Haftung des Verwenders auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand 

Für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, denen diese AGB zugrunde liegen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Dresden als vereinbart.

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